Anmeldung und Anrechnung Praktika

 

Ablauf von der Anmeldung bis zum Abschluss des Praktikums:

Die Anmeldung mit dem entsprechenden Formular Anmeldung und Anerkennung Praktika (PDF, 15KB)  erfolgt vor Praktikumsbeginn beim Departementsstab BWL

Achtung: Ohne rechtzeitige Anmeldung des Praktikums kann keine Anrechnung erfolgen!

Beizufügen sind:

  • Aktuelles Studienblatt (es wird empfohlen, das Einführungsstudium vor Beginn des Praktikums abzuschliessen)
  • Kurzbeschrieb der zu leistenden Tätigkeit (Stelleninserat/Stellenbeschrieb und/oder kurze Umschreibung mit Unterschrift der/des Vorgesetzten)
  • Arbeitsvertrag

Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit des Praktikums an den BWL-Bachelor sind: 

  • Die Tätigkeit weist einen klaren BWL-Bezug auf.
  • Die Mindestdauer eines Praktikums umfasst 12 Wochen bei vollem Beschäftigungsgrad (100%). Pro 10% weniger Pensum müssen 2.4 Wochen mehr gearbeitet werden. Der Mindestbeschäftigungsgrad beträgt 50 Prozent unter entsprechender Verlängerung der Praktikumsdauer (24 Wochen).
  • Das Praktikum muss an einem Stück absolviert und darf nicht in zwei Teilpraktika unterteilt werden.

Der Departementsstab BWL überprüft die Angaben und Beilagen und erteilt - sofern alle Bedingungen erfüllt sind - eine schriftliche Genehmigung. Das Praktikum wird durchgeführt.

Nach dem Praktikum muss dem Departementsstab ein Tätigkeitsbericht im Umfang von 2-3 Seiten mit dem folgenden Inhalt zugesendet werden:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Praktikumsdauer
  • Beschäftigungsgrad
  • Beschreibung der geleisteten Tätigkeit
  • (Handunterzeichnete) Bestätigung des Arbeitgebers
  • Der Bericht muss in Fliesstext verfasst werden (keine blossen Aufzählungen oder Stichworte)

Für das Verfassen des Tätigkeitsberichtes soll die Vorlage Tätigkeitsbericht (DOC, 39KB) benutzt beziehungsweise bearbeitet werden.

Bei Erfüllen der Vorgaben werden die mittels Praktikum erworbenen ECTS-Punkte unter der Rubrik "Praktikum" im Studienblatt aufgeführt.