Departement Betriebswirtschaftslehre

Outgoing

Nach Rückkehr zu tun (Anrechnung auswärtige Leistung)

Nach der Rückkehr aus dem Ausland muss der/die Studierende die Anrechnung der Studienleistungen beantragen. Dazu sind folgende Unterlagen  beim Departementsstab BWL einzureichen:

  • Entsprechend ausgefülltes Formular Anrechnung auswärtiger Leistungen (EXCEL, 45KB) 
  • Kopie des «transcript of records» der auswärtigen Universität, an der die Studienleistungen erbracht worden sind; sofern nicht die ECTS-Notenskala verwendet wird, muss der Skala eine von der auswärtigen Universität erstellte Erläuterung beigelegt werden.
  • Falls noch kein Learning Agreement vor der Abreise beim Departementsstab BWL eingereicht wurde, so sind kurze Beschreibungen (Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis, Ausdruck der Homepage zur Vorlesung o.ä.) der aufgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Stufenbestätigung (Bachelor/Master) beizulegen.
  • Falls die Gastuniversität nicht ECTS verwendet, müssen zusätzlich folgende Angaben (mit Quelle) eingereicht werden: Wie viele Kreditpunkte werden für den jeweiligen Abschluss benötigt? Wie lange dauert die Studienregelzeit für diesen Abschluss (in Semester oder Trimester)? Wie lange dauert ein Semester oder Trimester an der Gastuniversität?

Der Departmentsstab BWL überprüft die eingereichten Unterlagen und macht (in Rücksprache mit den Dozierenden) einen Anrechnungsvorschlag. Bitte nur Kopien, keine Original-Notenblätter/-Transcripts, beilegen. Falls dem/der Studierenden das Original des «transcript of records» zugesendet wurde, so ist dieses dem WISO-Dekanat vorzulegen. Für weitere Informationen zur Verifikation des «transcript of records» melden sich Studierende direkt beim WISO-Dekanat.