FAQ

Die Antworten der Frequently Asked Questions beziehen sich auf das Reglement 2024 der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen (WISO) Fakultät und die dazugehörigen BWL-Studienpläne (BSc BA 2007, MSc BA 2015 sowie MSc BA 2024, MSc B&Ec 2009 und MA B&L 2010). Sie finden hier auf verschiedene Fragen zahlreiche Antworten. 

Falls Sie weitere Fragen haben, welche hier nicht beantwortet sind, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des Departements BWL. 

Anrechnung und Zulassung zum Studium

Wer an der Universität Bern studieren möchte, muss sich dazu an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) der Universität Bern wenden. Dort werden die Zulassungsbedingungen für einzelne Studienbewerbende geklärt. Ausserdem sind dort Informationen zur Voranmeldung zu finden.

Für weitere Fragen zu den Anmeldefristen und Studien- und Semestergebühren können Sie ebenfalls die ZIB kontaktieren.

Für ein BWL-Studium kann man sich online bewerben.

Wenn Sie einen der gelisteten betriebswirtschaftlichen Abschlüsse einer Schweizer Fachhochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten, Mindestnote 5.0 vorweisen können und dieser nicht älter als 6 Jahre ist, werden Sie direkt in das Masterstudium BWL eingestuft und müssen zusätzlich 30 ECTS an BWL-Bachelorveranstaltungen, im Sinne von Auflagen, absolvieren. Die 30 ECTS können dabei frei aus dem Angebot der BWL gewählt werden (Hauptstudium, ausgenommen sind Praktikum und Bachelorarbeit).

Bei einem Bachelorabschluss einer Schweizer Fachhochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre und einem Notendurchschnitt unter 5.0 ist eine direkte Zulassung in das Masterstudium Betriebswirtschaftslehre nicht möglich. Es erfolgt in der Regel eine Einstufung ins 5. Semester des Bachelorstudiengangs in Betriebswirtschaftslehre. Studierende erhalten dadurch den universitären Bachelorabschluss. Die 60 ECTS-Punkte setzen sich aus den folgenden Leistungen zusammen:

  • Valuation (6 ECTS)
  • Bilanzierung (4.5 ECTS)
  • Kostenrechnung (3 ECTS)
  • Personal und Organisation (6 ECTS)
  • Grundlagen des Markenmanagements (4.5 ECTS)
  • Management von Geschäftsprozessen (4.5 ECTS)
  • Strategische Unternehmensführung (4.5 ECTS)
  • Logistik (4.5 ECTS)
  • Quantitative Methoden der BWL I (6 ECTS)
  • Proseminar (4 ECTS)
  • Bachelorarbeit (10 ECTS)
  • BWL-Leistung, frei wählbar aus dem gesamten Angebot der Bachelorstufe (Hauptstudium, ausgenommen Praktikum) (2.5 ECTS)

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bei der Anrechnung von auswärtig absolvierten Leistungen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. An der Universität Bern immatrikuliert:
    Konsultieren Sie bitte das Thema Auslandsemester oder die Seite zur Anrechnung auswärtige Leistungen.
  2. An der Universität Bern noch nicht immatrikuliert:
    Studierende wenden sich zuerst an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB). Die ZIB klärt ab, ob Sie an der Universität Bern zum Studium zugelassen werden.

Für Eintritte in die Masterstudiengänge „Business Administration" und „Business and Economics“ muss von Studienbewerbenden mit ausländischen Vorbildungs- und/oder Studienausweisen ein Original oder eine beglaubigte Kopie eines GMAT-Testresultats eingereicht werden. Dabei müssen sie insgesamt die Mindestpunktzahl Classic 575 Punkte, FOCUS 550 Punkte für den mathematischen (quantitativen) und den sprachlichen (verbalen) Teil erzielen. Der Test muss mit der Anmeldung eingereicht werden. Es ist nicht möglich, den Test nachträglich zu absolvieren und die Resultate nachzureichen (vgl. einzureichende Unterlagen).

Es kann sein, dass Studienbewerbende (für den Master BWL, B&Ec oder B&L) einzelne Leistungen auf Bachelorstufe in Form von Zulassungsbedingungen (Auflagen) nachholen müssen. Auflagen dürfen den maximalen Umfang von 60 ECTS nicht übersteigen und müssen bis zum Abschluss des Masterstudiums jeweils mit einem genügenden Leistungsnachweis erbracht werden, jedoch werden sie nicht an das Masterstudium angerechnet. Es wird empfohlen, die Auflagen auf Bachelorstufe den Masterleistungen vorzuziehen, ansonsten fehlen womöglich Vorkenntnisse für die Veranstaltungen auf Masterstufe.

Generelle Fragen zum Studium

Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) beschäftigt sich mit den inneren Abläufen und Funktionen eines einzelnen Unternehmens, z. B. Marketing, Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen oder Wirtschaftsinformatik. Ziel ist es, wirtschaftliche Entscheidungen innerhalb eines Betriebs zu analysieren und zu optimieren.

Die Volkswirtschaftslehre (VWL) hingegen untersucht gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge und das Verhalten verschiedener Akteure (z. B. Haushalte, Unternehmen, Staat) auf Märkten. Dabei geht es etwa um Themen wie Angebot und Nachfrage, Inflation, Arbeitslosigkeit oder internationale Handelsbeziehungen.

Ja, es ist möglich das Studium Teilzeit zu absolvieren. Für das Bachelorstudium beträgt die maximale Studiendauer 10 Semester, im Master sind es 8 Semester. Die Studierenden besitzen eine hohe Flexibilität in der Fächerreihenfolge und können ihr Studium so gestalten, dass sie neben dem Studium bereits wertvolle Berufserfahrungen sammeln können. Zu beachten ist jedoch, dass die Veranstaltungen unter der Woche stattfinden und keine Abend- oder Wochenendvorlesungen angeboten werden, wie dies bei einem Teilzeitstudium beispielsweise an einer Fachhochschule üblich ist.

Für den regulären Start ins Bachelorstudium wird empfohlen, im Herbstsemester zu beginnen, da gewisse Fächer aufbauend sind. Mit einer Bewilligung des Dekanats der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (WISO-Fakultät) ist es jedoch auch möglich, im Frühjahrssemester zu starten. In diesem Fall würden aufbauende Fächer des Einführungsstudiums (Mathematik I + II und Statistik I + II) erst ab dem Herbstsemester belegt werden. Um trotzdem 30 ECTS pro Semester zu absolvieren, könnten dafür im Frühjahrssemester schon einzelne Fächer des Minor (Nebenfach) besuchen.

Das Masterstudium kann sowohl im Frühjahrs- wie auch im Herbstsemester begonnen werden.

Studierende können sich für ein Semester beurlauben, wenn sie während mindestens vier Wochen am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind. Dies aus Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft/Elternschaft, Militärdienst oder studienbezogener Praktika ausserhalb der Lehrpläne. Beachten Sie dazu die ausführlichen Informationen zu den Fristen, Gebühren und Bedingungen.

Auf der Bachelorstufe brauchen Studierende ab dem 10. Semester eine Studienzeitverlängerung. Auf Masterstufe brauchen Studierende ab dem 8. Semester eine Studienzeitverlängerung. Dafür müssen die Studierende folgendes Gesuch ausfüllen und dem WISO-Dekanat zukommen lassen.

Bachelorstudiengang BWL

Das Einführungsstudium (1. Studienjahr) besteht aus fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften sowie Statistik und Mathematik. Der Stundenplan für das Einführungsstudium ist vorgegeben, es bestehen deshalb im ersten Studienjahr keine Wahlmöglichkeiten für einzelne Fächer. Da das Einführungsstudium für alle Studiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sehr ähnlich aufgebaut ist, kann man nach dem ersten Studienjahr noch vereinfacht zwischen den drei Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaften wechseln.

Das Einführungsstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Veranstaltungen im Umfang von 60 ECTS erbracht wurden. Nach erfolgreichem Abschluss des Einführungsstudiums erhalten Studierende eine Bestätigung. Die Noten des Einführungsstudiums zählen ebenfalls zum Bachelorabschluss.

Weitere Informationen rund ums Einführungsstudium (Stundenpläne, Prüfungstermine, Online-Anmeldungen, Hörsaalzuordnung und Prüfungsresultate) finden Sie hier.

 

Das Hauptstudium besteht aus:

  • BWL-Obligatorien/Pflichtveranstaltungen (43.5 ECTS),
  • einem Proseminar (4 ECTS), welches eine gute Vorbereitung auf die obligatorische Bachelorarbeit (10 ECTS) bietet, sowie
  • einem Pflichtpraktikum (6 ECTS). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Bei einem Major BWL 150 ECTS setzen sich die übrigen 26.5 ECTS aus Wahlpflichtleistungen zusammen, die frei aus dem Angebot der nicht obligatorischen BWL-Veranstaltungen der Bachelorstufe gewählt werden können.
  • Komplettiert wird das Hauptstudium mit mindestens einem, maximal aber drei Minor (Nebenfach/Nebenfächern) im Umfang von jeweils 15, 30 oder 60 ECTS.

Im Hauptstudium gestalten die Studierenden ihren Stundenplan individuell. Die Fächerreihenfolge ist flexibel. Für die Koordination ihrer Haupt- und Nebenfächer sind die Studierenden verantwortlich.

In der Regel steht die Proseminaranmeldung ab Ende Oktober/anfangs November (für das Frühjahrssemester) und ab Ende März (für das Herbstsemester) während etwa zweier Wochen offen. Alle Studierenden des Major BWL erhalten kurz vor Anmeldung eine E-Mail mit dem entsprechenden Link zum Anmeldeformular. Studierende sollten sich zunächst über die Inhalte der angebotenen Proseminare informieren. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt für die Zuteilung keine Rolle. Nach Absenden des Anmeldeformulars erhalten die Studierenden eine Systemmail von proseminar.bwl@unibe.ch.

Die definitive Zuteilung zu einem Proseminar wird nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail und hier bekannt gegeben.

Wichtig zu beachten ist, dass der Abbruch eines laufenden Proseminars grundsätzlich in der Note 1 resultiert. Bei einer erneuten Anmeldung zu den Proseminaren in einem anderen Semester wird die Anmeldung in 2. Priorität behandelt. Studierende, welche noch kein Proseminar besucht haben, werden zuerst berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt, dass zuerst ein Proseminar besucht werden muss, welches als Vorbereitung zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit dient. Die Vorbedingungen und der Ablauf der Bachelorarbeit sind vom jeweiligen Institut/ von der jeweiligen Abteilung abhängig, bei welchem die Arbeit geschrieben wird. Es wird empfohlen, sich für die Voraussetzungen und für weitere Informationen auf der entsprechenden Website der einzelnen Abteilungen zu informieren.

Studierende, die bereits an der Universität Bern immatrikuliert sind und das Studienfach bzw. die Studienrichtung des Majors oder Minors wechseln wollen, können die gewünschten Anpassungen fristgerecht im Semesterkontrollblatt vornehmen. Dies gilt sowohl für den Wechsel des Majors oder Minors als auch für den Umfang der ECTS. Bei Unklarheiten sollte man sich an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) wenden.

Dementsprechend ist die Erhöhung des BWL Majors 120 ECTS auf 150 ECTS jederzeit möglich. Studierende können bereits vor Anpassung der Studienstruktur frei wählbare BWL-Lehrveranstaltungen zu 26.5 ECTS besuchen. Die erfolgreich absolvierten Leistungen werden vorerst in der Zwischenablage im KSL belassen. Sobald die veränderte Struktur in der Planungssicht im KSL ersichtlich wird, können die bereits bestandenen Wahlpflichtleistungen im entsprechenden Gefäss angerechnet werden.

Im Minor «Freie Leistungen» können Nachweise aus Veranstaltungen auf Bachelorstufe, die nicht Teil der gewählten Major- und Minorstudiengänge sind, angerechnet werden; d.h. es können keine Veranstaltungen als freie Leistungen belegt werden, die von jenen Instituten angeboten werden, an denen bereits der Major oder Minor absolviert wird.

Welche Veranstaltungen von den Instituten als freie Leistung angeboten werden, können Sie im Veranstaltungsverzeichnis (KSL) nachschauen. Um die freien Leistungen zu finden, gehen Sie im KSL auf "Erweiterte Suche", wählen die gewünschte Fakultät, das entsprechende Institut und Semester und setzen ein Häkchen bei "Anrechnung als Wahl- bzw. freie Leistung".

Studierende, die bereits 150 ECTS absolviert haben, können Masterleistungen vorziehen. Die Vorlesungen werden im KSL bis zum Übertritt in das Masterstudium in der Zwischenablage gelagert.

Wenn alle Leistungen erfüllt sind, müssen die Studierenden aktiv ihren Abschluss beim WISO-Dekanat anmelden. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular und die weiteren Unterlagen fristgerecht ans WISO-Dekanat übermitteln.

Masterstudiengang BWL gemäss Studienplan M Sc BWL 2015

Das Masterstudium in BWL gemäss SP M Sc BWL 2015 ist ein Monofachstudium zu 90 ECTS-Punkten. Der Aufbau des Studiums ohne Vertiefung ist wie folgt:

Wahlpflichtleistungen (42 - 60 ECTS)

  • 4 Fachmodule (36 – 54 ECTS) (siehe Anhang 1)
  • 1 Seminar (6 ECTS)

Wahlleistungen: (10 - 28 ECTS)

  • Wahlmodul 
  • Nicht-BWL Leistungen von max. 9 ECTS

Pflichtleistung (20 ECTS)

  • Masterarbeit (20 ECTS)

Der Aufbau für die verschiedenen Vertiefungen des Masterstudiums ist hier beschrieben. Um das Masterstudium abzuschliessen, müssen mindestens 4 Fachmodule und ein Seminar sowie Veranstaltungen im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkte im Bereich des Wahlmoduls und die Masterarbeit bestanden sein. Das Wahlmodul zählt NICHT als ein Fachmodul.

Die Wahl einer Vertiefung ist nicht obligatorisch. Studierende können jedoch frei eine Vertiefung, welche im Anhang 2 aufgeführt ist, wählen. Studierende, welche eine Vertiefung wählen, rechnen sich die Veranstaltungen in den jeweiligen Gefässen im KSL an.

Die Vertiefung kann noch während des Studiums gewechselt werden. Bitte beachten Sie dazu die neuen Bedingungen zur Erfüllung der neu gewählten Vertiefung.

Zu den Wahlpflichtleistungen innerhalb der Vertiefung zählen alle Veranstaltungen, welche in diesem Bereich angeboten werden. Dies können sowohl Vorlesungen wie auch Seminare sein.

Nein, die Masterarbeit muss nicht innerhalb der Vertiefung geschrieben werden.

Wenn eine Lehrveranstaltung auch beim wiederholten Versuch ungenügend benotet wird, gilt das gesamte Fachmodul als nicht bestanden. Die Studierenden müssen in diesem Fall ein anderes Fachmodul belegen. Ist das Fachmodul ein obligatorischer Bestandteil der Vertiefung, kann die Vertiefung nicht abgeschlossen werden. In beiden Fällen ist man jedoch nicht vom Studium ausgeschlossen.

Die allenfalls bereits bestandenen Veranstaltungen des Fachmoduls können im Bereich des Wahlmoduls angerechnet werden.

Grundsätzlich können viele Veranstaltungen der Masterstufe von anderen Studienrichtungen als fachfremde Wahlleistungen angerechnet werden. Die fachfremden Veranstaltungen müssen generell für Master-BWL-Studierende offen sein. Falls für die einzelne Veranstaltungen Vorbedingungen zu erfüllen sind, gilt es, diese zu erfüllen, und die Veranstaltung kann via Gesuch an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats individuell angerechnet werden. Im Veranstaltungsbaum im KSL gibt es eine aktuelle Liste mit den bereits offenen fachfremden Veranstaltungen. Interessieren sich die Studierenden dafür, weitere fachfremde Veranstaltungen zu besuchen, wenden sie sich mit ihrem konkreten Vorschlag an die Studienfachberatung.

Um mit der Masterarbeit beginnen zu können, sollten bereits mindestens 45 ECTS an Masterleistungen erbracht worden sein. Bezüglich der weiteren Voraussetzungen, Richtlinien und des Ablaufs des Verfassens sind die Studierenden angehalten, vorgängig und frühzeitig die Institute/Abteilungen bzw. deren Webseiten zu konsultieren. Die Abteilungen können zusätzliche Vorbedingungen für eine Masterarbeit definieren.

Die Studierenden melden ihren Abschluss aktiv beim WISO-Dekanat an. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular online ausfüllen, unterschreiben und mit den verlangten Dokumenten an das WISO-Dekanat übermitteln. Eine Anmeldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Bitte schauen Sie sich die weiteren Informationen zur Anmeldung an.

Masterstudiengang BWL gemäss Studienplan M Sc BWL 2024

Das Masterstudium in BWL gemäss SP M Sc BWL 2024 ist ein Monofachstudium zu 90 ECTS-Punkten. Der Aufbau des Studiums ohne Schwerpunkt ist wie folgt:

Wahlpflichtleistungen (52.5 - 66 ECTS)

  • 4 Fachmodule (40.5 – 54 ECTS) (siehe Anhang 1)
  • 2 Seminare (12 ECTS)

Wahlleistungen: (4 -22 ECTS)

  • Wahlmodul
  • Nicht-BWL Leistungen von max. 9 ECTS

Pflichtleistung (20 ECTS)

  • Masterarbeit (20 ECTS)

Der Aufbau für die verschiedenen Schwerpunkte des Masterstudiums ist hier beschrieben. Um das Masterstudium abzuschliessen, müssen mindestens 4 Fachmodule und zwei Seminare sowie Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS-Punkte im Bereich des Wahlmoduls und die Masterarbeit bestanden sein. Das Wahlmodul zählt NICHT als ein Fachmodul.

Die Wahl eines Schwerpunkts ist nicht obligatorisch. Studierende können jedoch frei einen Schwerpunkt, welcher im Anhang 2 aufgeführt ist, wählen. Studierende, welche einen Schwerpunkt wählen, müssen diesen im KSL anwählen.

Der Schwerpunkt kann noch während des Studiums gewechselt werden. Bitte beachten Sie dazu die neuen Bedingungen zur Erfüllung des neu gewählten Schwerpunkts.

Zu den Wahlpflichtleistungen innerhalb des Schwerpunkts zählen alle Veranstaltungen, welche in diesem Bereich angeboten werden. Dies können sowohl Vorlesungen wie auch Seminare sein.

Ja, die Masterarbeit muss innerhalb des Schwerpunkts geschrieben werden.

Wenn eine Lehrveranstaltung auch beim wiederholten Versuch ungenügend benotet wird, gilt das gesamte Fachmodul als nicht bestanden. Die Studierenden müssen in diesem Fall ein anderes Fachmodul belegen. Ist das Fachmodul ein obligatorischer Bestandteil des Schwerpunkts, kann der Schwerpunkt nicht abgeschlossen werden. In beiden Fällen ist man jedoch nicht vom Studium ausgeschlossen.

Die allenfalls bereits bestandenen Veranstaltungen des Fachmoduls können im Bereich des Wahlmoduls angerechnet werden.

Grundsätzlich können viele Veranstaltungen der Masterstufe von anderen Studienrichtungen als fachfremde Wahlleistungen angerechnet werden. Die fachfremden Veranstaltungen müssen generell für Master-BWL-Studierende offen sein. Falls für die einzelne Veranstaltungen Vorbedingungen zu erfüllen sind, gilt es, diese zu erfüllen, und die Veranstaltung kann via Gesuch an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats individuell angerechnet werden. Im Veranstaltungsbaum im KSL gibt es eine aktuelle Liste mit den bereits offenen fachfremden Veranstaltungen. Interessieren sich die Studierenden dafür, weitere fachfremde Veranstaltungen zu besuchen, wenden sie sich mit ihrem konkreten Vorschlag an die Studienfachberatung.

Um mit der Masterarbeit beginnen zu können, sollten bereits mindestens 45 ECTS an Masterleistungen erbracht worden sein. Bezüglich der weiteren Voraussetzungen, Richtlinien und des Ablaufs des Verfassens sind die Studierenden angehalten, vorgängig und frühzeitig die Institute/Abteilungen bzw. deren Webseiten zu konsultieren. Die Abteilungen können zusätzliche Vorbedingungen für eine Masterarbeit definieren.

Die Studierenden melden ihren Abschluss aktiv beim WISO-Dekanat an. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular online ausfüllen, unterschreiben und mit den verlangten Dokumenten an das WISO-Dekanat übermitteln. Eine Anmeldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Bitte schauen Sie sich die weiteren Informationen zur Anmeldung an.

Praktikum

Das Vorgehen zur Anmeldung und Anrechnung von Praktika ist auf der BWL-Webseite unter Anmeldung und Anrechnung Praktika ausführlich beschrieben.

Grundsätzlich muss das Praktikum vor Stellenantritt angemeldet werden, ausser wenn dieses vor dem Studium absolviert wurde. In diesem Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur nachträglichen Anrechnung, sofern die formalen Bedingungen erfüllt sind.

Wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, so kann das Praktikum nachträglich mittels Gesuch angerechnet werden. Dazu müssen folgende Unterlagen beim Departementsstab BWL eingereicht werden:

  • Gesuch an den Departementsstab:
    Departementsstab BWL
    Engehaldenstrasse 4
    3012 Bern
  • Anmeldungs-und Anrechnungsformular
  • Stellenbeschrieb oder Kurzbeschrieb deTätigkeit
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis
  • Tätigkeitsbericht mit Unterschrift des Studierenden und des/der Vorgesetzen
  • Aktuelles Studienblatt

Folgende formale Bedingungen sind zu erfüllen:

  • Die Mindestdauer des Praktikums umfasst 12 Wochen bei vollem Beschäftigungsgrad. Der Mindestbeschäftigungsgrad beträgt 50 Prozent unter entsprechender Verlängerung der Praktikumsdauer.
  • Die Tätigkeit weist einen klaren BWL-Bezug auf.

Das Abverdienen des Militärs als höherer Unteroffizier oder Offizier ist als Praktikum anrechenbar, sofern alle formalen Bedingungen erfüllt sind.

Studierende können von dem Erfordernis eines Praktikums befreit werden, wenn sie den Nachweis erbringen, dass aufgrund der Arbeitsmarktlage und hinreichender Bemühungen ein Praktikum nicht zu erlangen war. Dazu muss ein Gesuch an die Prüfungskommission geschrieben werden.

Ja, es ist grundsätzlich möglich das Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren. Für mehr Infos melde dich unter praktikum.bwl@unibe.ch.

Auslandsemester

Den Studierenden bieten sich im Rahmen des BWL Studiums viele Möglichkeiten Teile ihres Studiums an auswärtigen Universitäten zu absolvieren. Hier können Sie auf einen Blick alle Austauschmöglichkeiten der Universität Bern sehen

Vor Aufenthalt an anderer Universität ist dies zu tun.

 

Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist dies zu tun .

Auswärtige Veranstaltungen werden als äquivalent zu in Bern angebotenen Veranstaltungen angerechnet, sofern die Inhalte der Veranstaltungen weitgehend übereinstimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Dozent/in, der/die die entsprechende Veranstaltung an der Universität Bern anbietet, über die Äquivalenz. Die Zahl der für eine äquivalente Veranstaltung angerechneten ECTS-Punkte ist nach oben durch die Zahl der in Bern für die entsprechende Veranstaltung ausgewiesenen ECTS-Punkte begrenzt. Äquivalente Vorlesungen, die an der Universität Bern bereits besucht wurden, können nicht erneut als auswärtige Leistungen an das Studium angerechnet werden. Äquivalente Vorlesungen, die im Ausland besucht und angerechnet wurden, dürfen an der Universität Bern nicht mehr besucht werden.

BWL im Minor (Nebenfach)

BWL im Minor/Nebenfach kann laut WISO-Reglement 2024im Umfang von 15, 30 oder 60 ECTS-Punkten auf der Bachelorstufe studiert werden (vgl. RSL WISO 2024).

Die fünf betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen aus dem Einführungsstudium (15 ECTS) sind jeweils für alle Minor-Umfänge obligatorisch:

  • Einführung in das Management (3 ECTS)
  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik (3 ECTS)
  • Einführung in das Marketing (3 ECTS)
  • Einführung in das Finanzmanagement und das Rechnungswesen (3 ECTS)
  • Finanzielles Rechnungswesen I – Grundlagen (3 ECTS)

Wer BWL im Umfang von 15 ECTS-Punkten studieren möchte, absolviert also nur die fünf obligatorischen BWL-Veranstaltungen des Einführungsstudiums.

Bei einem BWL-Minor im Umfang von 30 ECTS-Punkten sind die BWL-Veranstaltungen aus dem Einführungsstudium (15 ECTS) als Pflichtleistungen vorgegeben. Die restlichen 15 ECTS-Punkte sind aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der BWL auf Bachelorstufe zu erbringen (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 19, Abs. 3).

Falls ein BWL-Minor im Umfang von 60 ECTS-Punkten angestrebt wird, müssen neben den 15 ECTS BWL-Veranstaltungen aus dem Einführungsstudium noch folgende Obligatorien/Pflichtveranstaltungen des BWL-Hauptstudiums im Umfang von 18 ECTS absolviert werden (vgl. BWL-Studienplan 2007 Art. 19 Abs. 2):

  • Bilanzierung (4.5 ECTS)
  • Kostenrechnung (3 ECTS)
  • Grundlagen des Markenmanagements (4.5 ECTS)
  • Personal und Organisation (6 ECTS)

Die restlichen 27 ECTS-Punkte sind aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der BWL auf der Bachelorstufe zu erbringen (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 19, Abs. 3).

Laut dem BWL-Studienplan 2007 kann Wirtschaftsinformatik als Minor im Umfang von 15 oder 30 ECTS-Punkten studiert werden (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 20). Diese Möglichkeit besteht aber nur für Studierende, die nicht BWL im Major studieren.

Bei einem Minor à 30 ECTS gehören folgende Veranstaltungen zum Pflichtprogramm:

Einführungsmodule (12 ECTS):

  • Einführung in das Management
  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik
  • Einführung in das Marketing
  • Einführung in das Finanzmanagement und das Rechnungswesen

Zudem mindestens 12 ECTS frei wählbare Bachelorveranstaltungen aus dem Lehrangebot des Instituts für Wirtschaftsinformatik (IWI). Dazu kommen 6 ECTS frei wählbare Bachelorveranstaltungen aus dem Angebot der BWL (nicht IWI).

Für die Wirtschaftsinformatik im Minor à 15 ECTS müssen folgende Pflichtveranstaltungen besucht werden:

Einführungsveranstaltung (3 ECTS):

  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik

Zusätzlich sind aus dem Lehrangebot des Instituts für Wirtschaftsinformatik Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten zu wählen.

Gemäss Master-Studienplan kann BWL im Minor auf Masterstufe zu 30 ECTS-Punkten belegt werden. Voraussetzung für den Besuch des Minors auf der Masterstufe ist der Abschluss des Minors auf der Bachelorstufe im Umfang von mindestens 30 ECTS Punkten (vgl. BWL-Studienplan 2024, Masterstufe, Art. 19). 

Der Minor besteht aus mindestens einem Fachmodul als Wahlpflichtleistung. Zusätzlich werden weitere Veranstaltungen aus dem Bereich der BWL im Wahlmodul gewählt, um gesamthaft 30 ECTS zu erreichen.

Nein, es gibt keinen Stundenplan für Minor-Studierende der BWL. Der Stundenplan muss selbst zusammengestellt werden. Es empfiehlt sich, die Übersicht über alle Veranstaltungen sowie weitere Informationen bei der Planung zu Berücksichtigen.

Prüfungen

Die Prüfungen finden grundsätzlich nach dem Ende des Semesters statt. Der erste Prüfungsblock des Herbstsemesters ist anfangs Januar und der zweite Prüfungsblock ist in der Regel in der Woche vor Semesterbeginn im Februar. Der erste Prüfungsblock des Frühjahrssemesters ist im Juni und der zweite Prüfungsblock in der Woche vor Semesterbeginn im September.

Für die Prüfungen können sich die Studierende im KSL an- und abmelden. Dabei gilt es, sowohl die An- wie auch Abmeldefristen zu beachten. Meldet man sich für eine Prüfung ab, ist man nicht automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet.

Wer an einer Prüfung aufgrund einer Krankheit nicht teilnehmen kann, meldet sich direkt mittels Arztzeugniss beim jeweiligen Institut/Abteilung, welches die Prüfung durchführt. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird als Prüfungsversuch gewertet und hat die Note 1 zur Folge.

Studierende können ihre absolvierten Prüfungen im Rahmen der Prüfungseinsichten einsehen. Diese werden von den jeweiligen Instituten/Abteilungen organisiert. Die Studierenden werden über den Ablauf informiert und müssen sich für die Prüfungseinsichten individuell anmelden.

Grundsätzlich gilt das Bachelorstudium als bestanden, wenn man in allen Prüfungen mindestens die Note 4.0 (oder mehr) erreicht hat. Das gewichtete Mittel der Einzelnoten aller Leistungsnachweise ergibt dann den im Studium erreichten Durchschnitt/Notenschnitt.

Im Einführungsstudium können jedoch bis zu zwei ungenügende Prüfungsresultate (Note < 4.0) mit anderen mehr als genügenden Prüfungsnoten (Note ≥ 4.0) kompensiert werden. Dabei muss das gewichtete Mittel der Einzelnoten aller Leistungsnachweise mindestens 4.25 betragen, eine 4.0 reicht in diesem Fall nicht aus (vgl. RSL WISO 2024, Art. 49). Wenn man jedoch keine ungenügenden Noten im Einführungsstudium kompensiert, also alle Noten genügend sind, reicht ein Notenschnitt von 4.0 aus, damit das Einführungsstudium als bestanden und abgeschlossen gilt.

Im Hauptstudium können keine Noten mehr kompensiert werden. Jedoch können alle BWL-Obligatorien/Pflichtveranstaltungen zweimal wiederholt werden, sprich man hat für diese jeweils 3 Prüfungsversuche. Die restlichen Lehrveranstaltungen (frei wählbare BWL-Lehrveranstaltungen und/oder Lehrveranstaltungen des/der Minor) können nur einmal wiederholt werden, sprich man hat für diese jeweils 2 Prüfungsversuche (vgl. RSL WISO 2024, Art. 41).

Genügende Leistungskontrollen können nicht wiederholt werden (vgl. RSL WISO 2024, Art. 41, Abs. 4).

Vom Studium ausgeschlossen wird, wer mehr als zwei ungenügende Noten im Einführungsstudium hat oder bei zwei ungenügenden Leistungen keinen Notenschnitt von mindestens 4.25 erreicht und ungenügende Noten somit nicht kompensieren kann.

Wer im Hauptstudium auch beim 3. Versuch ein BWL-Obligatorium/ eine BWL-Pflichtveranstaltung nicht besteht, wird ebenfalls vom Studium ausgeschlossen.

Für die Pflichtvorlesungen stehen den Studierenden drei Versuche zur Verfügung, während bei den frei wählbaren Kursen jeweils zwei Versuche möglich sind. Es ist nicht möglich, Noten zu kompensieren.

Reglemente

Wer sein Bachelorstudium im Herbstsemester 2007 oder später begonnen hat, studiert nach WISO-Reglement 2006 und dem dazugehörigen BWL-Studienplan 2007.

Für Minor-Studierende wird das massgebende Reglement durch die erste abgelegte Prüfung an der WISO-Fakultät bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine BWL-Prüfung oder um eine andere WISO-interne Prüfung handelt (z.B. VWL). In der Regel studieren Sie nach WISO-Reglement 2006/Studienplan 2007.

Reglemente

Wer sein Masterstudium im Herbstsemester 2015 begonnen hat (gemäss Semesterkontrollblatt), studiert nach WISO-Reglement 2006 und dem dazugehörigen BWL-Studienplan 2014.

Für das Minor Studium auf Masterstufe gelten dieselben Regelungen. 

Reglemente