SEMP

Voraussetzungen

Bedingung für einen Studienplatz an einer Partneruniversität ist ein abgeschlossenes Einführungsstudium zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts. Bewerben können sich Studierende der Universität Bern mit Major oder Minor Betriebswirtschaftslehre.

Zeitpunkt und Dauer

Ein Aufenthalt an einer Partneruniversität des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) kann während des Bachelor- und/oder des Masterstudiums stattfinden. In der Regel dauert der Aufenthalt ein Semester.

Partneruniversitäten

Informationen über die SEMP-Partneruniversitäten des Departements Betriebswirtschaftslehre

Ablauf

Ablauf von der Planung bis zur Anerkennung der Studienleistungen:

Vor dem Verfassen einer Bewerbung um einen SEMP-Studienplatz des BWL-Departements sollte sich die Studentin bzw. der Student Gedanken zu folgenden Fragen machen:

  • Warum möchte ich im Ausland studieren?
  • An welcher Partneruniversität des BWL-Departements möchte ich studieren?
  • Welche zwei weiteren Partner-Universitäten des BWL-Departements wären Alternativen?
  • Wann möchte ich an diesen Universitäten studieren?
  • Warum möchte ich an diesen Universitäten studieren?
  • Welche Lehrveranstaltung würde ich an diesen Universitäten belegen? Welche davon kann ich an mein Studium anrechnen lassen?
  • Verfüge ich über ausreichende Sprachkenntnisse?

 

In Zweifelsfällen empfehlen wir den Besuch unserer Sprechstunde.

Bis spätestens 1. März eines jeden Jahres kann man sich über Mobility Online für einen SEMP-Studienplatz für das folgende Herbst- sowie das folgende Frühjahr-Semester bewerben. Neu ist auch eine Bewerbung auf Restplätze für einen Aufenthalt im Frühjahr-Semester möglich, der Bewerbungszeitraum dauert vom 15. Juni bis zum 31. August. Nach dem Abschicken des Anmeldeformulars können folgende Unterlagen auf Mobility Online hochgeladen werden: 

  • Tabellarischer Lebenslauf (CV)
  • Aktuelles, vollständiges Notenblatt
  • Motivationsschreiben für den Auslandsaufenthalt, aus dem hervorgeht,
    • warum wir gerade Sie für einen der knappen Plätze auswählen sollen und
    • ob sie sich bei weiteren Programmen oder Departementen für einen Austausch beworben haben
  • Begründung für die Wahl der Partneruniversitäten (möglichst konkret, touristische Aspekte werden nicht berücksichtigt). Bitte teilen Sie uns für jede der drei priorisierten Universitäten mit,
    • warum Sie dort studieren möchten und
    • welche Lehrveranstaltungen Sie dort belegen würden; bitte fügen Sie einen Auszug aus dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis bei, aus dem auch der Umfang der Veranstaltung ersichtlich ist
  • Allfällige Sprachzertifikate
  • Unterzeichnetes Bewerbungsformular 

 

Im März entscheidet der Fachkoordinator des Departements BWL in Abstimmung mit den Fachkoordinatoren weiterer Studienrichtungen über die Zuteilung der Studienplätze.

Folgende Kriterien spielen bei der Zuteilung eine wesentliche Rolle:

  • Bringt die/der StudentIn genügend Voraussetzungen (Fachkenntnisse, Sprache, Kultur usw.) mit, um vom Auslandsaufenthalt sinnvoll profitieren zu können?
  • Würde der Auslandsaufenthalt eine wesentliche Bereicherung (Fachkenntnisse, Sprache, Kultur usw.) des Studiums darstellen?
  • Wurde die Bewerbung sorgfältig vorbereitet?

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden per E-Mail über das Ergebnis informiert und müssen die Annahme des Studienplatzes zeitnah bestätigen. Der Fachkoordinator informiert auch das International Office der Universität Bern sowie der Partner-Universitäten über das Ergebnis der Zuteilung; beide nehmen nach relativ kurzer Zeit Kontakt mit den Studierenden aus Bern auf.

Vor dem Aufenthalt an der Gastuniversität müssen die zu besuchenden Lehrveranstaltungen in dem Learning Agreement aufgelistet werden, welches dann beim Departementsstab BWL eingereicht wird.

Parallel zur Vorbereitung des Studiums organisieren die Studierenden ihre Reise:

  • An- und Abreise
  • Wohnung
  • Finanzen
  • Versicherungen
  • Visum
  • usw.

Unterstützung bei diesem Teil der Vorbereitungen erhält man ggf. beim International Office der Partner-Universität sowie der Universität Bern. Der Fachkoordinator des Departements BWL kann hier leider keine Unterstützung anbieten. Hilfreiche Informationen findet man auch in den Erfahrungsberichten von Studierenden der Universität Bern, die bereits an der jeweiligen Partner-Universität waren.

Während des Auslandsaufenthalts können sich die Studierenden bei Fragen an das International Office der Partner-Universität, das International Office der Universität Bern oder an den Fachkoordinator des Departements BWL wenden.

Damit die im Ausland erbrachten Studienleistungen in Bern angerechnet werden können, müssen die Studierenden sich eine offizielle Bestätigung der erbrachten Leistungen von der Partner-Universität beschaffen. Diese Bestätigung sollte für jede Veranstaltung den Titel, die Anzahl der Semesterwochenstunden, die ECTS-Punkte und das Ergebnis der Prüfung (Note) enthalten. Sofern die Noten nicht im ECTS-Standard (A=best, FX/F=failed) ausgewiesen werden, sollte die Bestätigung auch eine entsprechende Skala enthalten.

Nach der Rückkehr muss der/die Studierende verschiedene Unterlagen beim Departementsstab BWL für die Anrechnung auswärtiger Leistungen einreichen. 

Beratungsmöglichkeiten

  • Beratung durch die Fachkoordination des Departements BWL (persönlich während der Sprechstunde oder per E-Mail)